Gründungszuschuss

Das Hobby zum Beruf machen, einen Traum verwirklichen, gute Ideen umsetzen – es gibt viele Gründe, die Menschen dazu bringen, den Schritt in die Selbstständigkeit zu wagen. Der Gründungszuschuss dient dabei häufig dazu, anfangs den Lebensunterhalt zu sichern und wird auf Antrag von der Bundesagentur für Arbeit bis zu 15 Monate lang gezahlt.

Der Gründungszuschuss wird nach Genehmigung des Antrages durch die Agentur für Arbeit in zwei Phasen geleistet:

  • Phase 1: Fortzahlung des zuletzt bezogenen Arbeitslosengeldes I zzgl. 300 Euro zur sozialen Sicherung für die ersten 6 Monate nach Gründung
  • Phase 2: Zahlung von 300 Euro zur sozialen Sicherung für weitere 9 Monate (Achtung: separater Antrag erforderlich)

Checkliste

  • Gründung muss aus der Arbeitslosigkeit heraus erfolgen
  • mindestens 150 Tage Restbezugsanspruch Arbeitslosengeld I bei Gründung erforderlich
  • Antragsformular unbedingt vor der Gründung aushändigen lassen
  • Abgabe des Antrages erst nach der Gründung und mit vollständigen Unterlagen
  • Ermessensleistung, keine Pflichtleistung der Bundesagentur für Arbeit
  • Achtung: Vermittlungsvorrang kann durch die Arbeitsagentur geltend gemacht werden
  • Achtung: keine Förderung bei Eigenleistungsfähigkeit
  • notwendige Kenntnisse und Fähigkeiten müssen nachgewiesen werden (fachlich, kaufmännisch, persönlich)
  • fachkundige Stelle muss Tragfähigkeit der Existenzgründung bestätigen

Wichtig: Deine Antragstellung auf den Gründungszuschuss solltest du auf jeden Fall eng mit der Bundesagentur für Arbeit abstimmen.

Zur Seite der Bundesagentur für Arbeit

Tipp

Wir begleiten Existenzgründer regelmäßig bei der Antragstellung zum Gründungszuschuss. Wir informieren dich über alle Antragsvoraussetzungen, klären die Sachlage, bereiten mit dir gemeinsam alle Unterlagen für den Antrag vor und sind als fachkundige Stelle für die Ausstellung von Tragfähigkeitsbescheinigungen zugelassen.

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